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Barrierefreiheits-Erklärung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.leichtesprache.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Insbesondere gibt es folgende Probleme:

  • - Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
  • - Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien.
  • - Einzelnen Modulen fehlen die benötigten HTML-Strukturelemente für Listen.
  • - Die Webinhalte passen sich nicht an das gewählte Ausgabegerät und seine Handhabung an. Das Angebot ist nicht responsiv.
  • - Kontraste von Texten und Fokushervorhebungen sind zu gering.
  • - Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig.
  • - Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
  • - Videoplayer: Es fehlt die ARIA-Auszeichnung des Lautstärkereglers, konkret wurde dem Button „Lautstärkeregler“ seine Rolle nicht korrekt zugewiesen. Zudem fehlt ein Alternativtext beim Vorschaubild.

Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen

Auf der Internetseite stehen einige ältere nicht-barrierefreie PDFs, die allerdings auch nicht für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

Barrierefreie Alternativen finden Sie hier:

Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 25. September 2023 erstellt. Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage eines von der DIAS GmbH vorgenommenen BIK BITV-Tests am 26.06.2019.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular . Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson zu Fragen der Barrierefreiheit bei www.leichtesprache.lvr.de : Andrea Steinert, Onlineredakteurin im LVR-Fachbereich Kommunikation.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise .

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle .

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.leichtesprache.lvr.de vom LVR-Fachbereich Kommunikation keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW .