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Geld für das Lernen zusammen

Geldscheine

Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung
können gemeinsam lernen.
Das hat viele Vorteile.
Aber oft gibt es Probleme mit den Schul-Gebäuden.
Die Gebäude sind nicht barriere-frei.
Es gibt zum Beispiel keinen Aufzug.
Dann kann ein Kind mit Rollstuhl nicht nach oben kommen.
Oder es fehlen andere Sachen,
die ein Kind mit Behinderung zum Lernen braucht.
Für diese Sachen zahlt das Land NRW den Städten Geld.

LVR zahlt Inklusions-Pauschale

Auch der LVR sagt:
Es ist wichtig, dass Kinder mit Behinderung und
Kinder ohne Behinderung gemeinsam lernen.

Deshalb gibt der LVR zusätzlich dafür Geld,
wenn es nötig ist.
Damit hilft der LVR den Städten
in den nächsten zwei Jahren.
Das soll das Geld ergänzen,
was vom Land NRW kommt.

Das Geld ist zum Beispiel für diese Sachen da:

  • Behinderten-gerechte Möbel
  • Rampen für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen
  • Umbau im Klassen-Raum, damit ein Kind mit Behinderung besser hören kann

Das Geld heißt LVR-Inklusions-Pauschale.

Das Geld bekommt immer die Schule.
Nicht die Eltern. Und so geht es:
Die Schule spricht mit den Eltern
von dem Kind mit Behinderung.
Die Schule fragt:
Was braucht das Kind?
Die Eltern antworten zum Beispiel:
Unser Kind braucht eine Rampe und
einen besonderen Tisch.
Die Schule schreibt alles auf.
Die Schule sagt der Stadt,
was das Kind genau braucht.
Die Stadt kann zuerst schauen,
ob genug Geld vom Land noch da ist.
Zusätzlich kann die Stadt einen Antrag beim LVR stellen.
Der LVR hilft dann mit einer bestimmten Summe.