Gehörlosen-Geld
Es gibt Gehörlosen-Geld.
Das Geld ist für Menschen, die nicht hören können.
Oder die fast nicht hören können.
Das Geld gibt es allerdings nur
in einigen Bundes-Ländern.
Also nur in einigen Teilen von Deutschland.
Das Geld gibt es zum Beispiel
in Nordrhein-Westfalen.
Das ist die Gegend, in der der LVR arbeitet.
77 Euro im Monat
In Nordrhein-Westfalen bekommt man
77 Euro in jedem Monat.
Diese Menschen bekommen das Geld:
Wer die Hör-Schwäche seit der Geburt hat.
Oder wer sie als Kind oder Jugendlicher bekam.
Der Grund für das Geld
Das spielt dabei keine Rolle:
Wie viel Geld ein Mensch hat.
Das Gehörlosen-Geld bekommen auch Menschen,
die zum Beispiel Ersparnisse haben.
Das ist der Grund für das Gehörlosen-Geld:
Man soll damit Dinge bezahlen,
die wegen der Hör-Behinderung nötig sind.
Zum Beispiel:
- Gebärdensprach-Dolmetscherinnen
und -Dolmetscher - Hilfsmittel, zum Beispiel Klingeln,
die auch leuchten.
Einen Antrag stellen
Man muss einen Antrag stellen.
Damit man das Geld bekommt.
Den Antrag gibt man bei seiner
Gemeinde-Verwaltung ab.
Das ist die Stadt oder der Kreis,
wo man wohnt.
Oder man gibt den Antrag beim LVR ab.
Das geht aber nur, wenn man im Rheinland wohnt.
Dort arbeitet der LVR.
Für den Antrag braucht man eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung ist von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt
oder einer Hals-Nasen-Ohren-Ärztin.
In der Bescheinigung steht das:
Man kann tatsächlich nicht oder fast nicht hören.
Außerdem muss man das nachweisen:
Die Hör-Schwäche hat man schon lange.
Schon seit der Kindheit oder der Jugend.
LVR prüft den Antrag
Der LVR prüft den Antrag.
Wenn alles stimmt, bekommt man das Geld.
Man bekommt das Geld ab dem Monat,
ab dem man den Antrag gestellt hat.
Anträge im Internet
Die Formulare für den Antrag stehen im Internet.
Es gibt zwei Formulare:
- Der Antrag für das Gehörlosen-Geld.
- Ein Blatt für den Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder die -Ärztin.
Die Anträge sind leider in schwerer Sprache.
Die Anträge stehen auf einer Internetseite vom LVR zum Gehörlosengeld .