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Kündigungs-Schutz

Kündigungsschreiben

Menschen mit Schwer-Behinderung haben
einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können
Menschen mit Schwer-Behinderung nicht einfach kündigen.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss vorher
dem Integrations-Amt Bescheid sagen.
Dadurch ist der Mensch mit Behinderung
besonders geschützt.

Das Integrations-Amt fragt:

  • Warum kündigt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin?
  • Ist die Behinderung der Grund?

Vielleicht ist die Behinderung der Grund für die Kündigung.
Dann sagt das Amt:
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
darf den Arbeitsplatz nicht kündigen.
Er oder sie muss erst andere Lösungen suchen.
Es ist wichtig, dass der Mensch mit Schwer-Behinderung
den Arbeitsplatz behält.

Vielleicht kann man den Arbeitsplatz umbauen.
Oder der Mensch mit Behinderung bekommt Unterstützung.
Damit er oder sie die Arbeit besser machen kann.